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Einführung Bedienungsanleitung, Handbuch, Manual




 

Technik verständlich: Einführung Bedienungsanleitung

Anleitung zur Reparatur eines Fernsehers – von Loriot! Menschen abeiten mit Vorbildern - auch ich. Daher habe ich mich gefragt, wie der wortgewandte Loriot eine nutzerfreundliche Anleitung gestalten würde, und bin fündig geworden ... „Für den Fall, dass an Ihrem Fernsehgerät aufgrund atmosphärischer Umweltbelastungen Bild- und Tonstörungen auftreten, können Sie diese mühelos selbst beheben: Nach Entfernen des astigmatischen Ablenkfeldindikators setzen Sie dem Hypertophalcoder einfach ein zweites Fulminanzsignal zu und justieren am Microswitch der differentiellen Paraboloidphasen durch Twisten des high-touchable Transistors. Die restliche Feinabstimmung erfolgt wie üblich durch Trigeminalverschiebung im Korrekturbereich der Horizontalfrequenz. Wir wünschen guten Empfang." (Habe den Text keinem Buch entnommen, sondern dieser Website: https://www.tvforen.de/read.php?3,508917,508917)

Klar, eine Bedienungsanleitung basiert auf Richtlinien und Normen. Zum Produkt und auch zum Aufbau einer Anleitung. Doch Sie müssen sich nicht alles dazu aneignen, nichts, was Sie nicht benötigen. Wir schauen, was für Sie zutreffend ist. (Falls Sie die Ausführungen zu einer anderen Zeit lesen möchten, hier die PDF dazu.)

 

Auf jeden Fall folgende:

 

Um die DIN EN 62079 – sie regelt das Erstellen von Anleitungen – kümmere ich mich. 

Der Bedienungsanleitung, dem Handbuch geben wir eine Struktur, und zwar eine vorgegebene, eine bereits klug austarierte Struktur. Die basiert in der Hauptsache auf folgenden Teilen:

 

  • Leistungsbeschreibung, Gerätebeschreibung und Tätigkeitsbeschreibung

  • Sicherheitshinweise

 

Leistungsbeschreibung

Hierher gehört der exakte Produktname mit dem Herstellernamen. Sie bestimmen, zu welcher Klasse von Produkten Ihr Gerät gehört.

 

Zum Beispiel: XXX (Hersteller), Flachbildschirm F5000 54 cm (22 Zoll); XXX (Hersteller), Mikrowelle AMW 500 D1; XXX (Hersteller) Drehstrommotor B21Q 63 K7

 

Weiterhin fügen Sie ein, was das Gerät kann. Keine Romane schreiben, sondern knapp und verständlich:

 

Flachbildschirm: Stellt farbig Texte, Bilder, Filme dar. Mikrowellengerät: Mit dem Mikrowellengerät werden Speisen in kurzer Zeit aufgetaut, erhitzt oder gegart. Elektromotor: Der Elektromotor, auch elektromechanischer Wandler, erzeugt aus elektrischer Leistung mechanische Leistung.

 

Vermutlich ist Ihnen der Begriff bestimmungsgemäßer Gebrauch bereits vertraut. Er gehört hierhin, in die Leistungsbeschreibung.

Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Man könnte auch sagen: der normale Gebrauch eines Gerätes als Abgrenzung zum Fehlgebrauch. Dafür spielen natürlich vor allem haftungsrechtliche Gründe eine Rolle. Man soll das Gerät also nur dazu nutzen, wozu es vorgesehen ist. Ich zeige es nochmals an den verwendeten Beispielen auf, das Folgende ist die Ergänzung der Informationen von oben:

 

Flachbildschirm: Der Flachbildschirm dient ausschließlich der Wiedergabe von Videosignalen externer Geräte wie zum Beispiel Computern. Deren Anschlüsse und Bildauflösungen müssen mit den hier angegebenen technischen Daten übereinstimmen. Jede andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß.

 

Mikrowellengerät: Benutzen Sie das Mikrowellengerät ausschließlich im Haushalt zum Auftauen, Erhitzen, Garen, Einkochen von Lebensmitteln. Alle anderen Verwendungszwecke sind unzulässig und möglicherweise gefährlich.

 

Elektromotor: Der Motor ist nur für den vom Hersteller im Katalog und in der technischen Dokumentation vorgesehenen Gebrauch freigegeben. Ein anderer oder darüber hinaus gehender Gebrauch ist nicht bestimmungsgemäß.

Aus den Angaben ergibt sich der mögliche Fehlgebrauch. Vorsicht dabei! Der sollte naheliegend sein. Also nicht zu kreativ werden (nicht den Hamster in die Mikrowelle stecken), sondern abwägen, was einem Menschen, auch wenn er vernunftgegabt ist, dennoch an Fehlern unterlaufen könnte. Denn wollten Sie alles anführen, was man mit einem Gerät Falsches anstellen kann, so ginge das ins Uferlose. Und: Zu viele Informationen verwirren die Nutzer.

Nun sind wir bereits übergegangen in den Bereich der Sicherheitshinweise. Denn all das, was ein vernunftbegabter Mensch mit dem Gerät Falsches anstellen könnte, halten Sie  unter anderem – in Sicherheitshinweisen fest.

 

Doch zuvor noch ein Blick auf die Gerätebeschreibung.

Gerätebeschreibung

In erster Linie können die Nutzer hier feststellen, ob sie auch das Gerät vor sich haben, das sie kaufen wollten. Daher beginnt die Gerätebeschreibung in der Regel mit einer Zeichnung des Gerätes, kann auch ein Foto sein. Die hauptsächlichen Teile werden angeführt – am besten mit Nummern versehen und die Bezeichnungen der Teile daneben oder darunter. Die Nutzer können überprüfen, ob die bezeichneten Teile vorhanden sind, der Lieferumfang eingehalten wurde. Sie kennen das wahrscheinlich schon aus Ihrem Job. Oder aus dem Privaten, wenn Sie Möbel selbst aufbauen. Da ist es geraten, vor dem Aufbau alle Bretter, Schrauben, Scharniere auf Vorhandensein zu prüfen.

Hinzu tritt das Zubehör. Beim Flachbildschirm (TV) sind es Fernbedienung, einige Kabel. Bei der Mikrowelle können es Abdeckhauben, Geschirr sein, beim Elektromotor das Stromkabel. Die Bedienungsanleitung gehört zum Lieferumfang dazu. Muss aber nicht unbedingt in der Gerätebeschreibung angeführt sein.

Sicherheitshinweise – ausgehend vom Restrisiko

Wie gesagt leiten wir aus der Definition des bestimmungsgemäßen Gebrauchs die naheliegenden Fehlgebräuche ab. Zudem überlegen Sie sich, was bei Gebrauch, Bedienung des Gerätes alles schieflaufen kann. Während es läuft oder einfach nur während es irgendwo steht. Ich sage es Ihnen gleich: Das ist nicht so einfach. Zum einen müssen wir an mögliche Haftungsfälle denken, zum anderen dürfen wir die Nutzer, die Leser der Anleitung nicht mit Informationen zutexten ... Wir möchten ja, dass die Sicherheitshinweise Beachtung finden.

Die (allgemeinen) Sicherheitshinweise gehören in der Bedienungsanleitung nach vorne oder direkt vor die Tätigkeitsbeschreibung. Sie erinnern sich an den Aufbau: Leistungsbeschreibung, Gerätebeschreibung ... hier Einschub Sicherheit ... Tätigkeitsbeschreibung. Machen Sie sich Gedanken – und/oder schauen Sie bei anderen –, was beim Gebrauch, der Bedienung des Gerätes oder der Maschine alles schieflaufen kann.

 

Warnhinweise stehen direkt dort, wo es zu einer Tätigkeit kommt: Ein rotierendes Gerät muss vor einer Reparatur ausgeschaltet werden. Gummiringe müssen neu sein. Auf das Gewicht eines Ersatzteils muss geachtet werden, damit nichts passiert, wenn es einem auf die Füße fällt.

 

 

Eines müssen Sie bedenken: Bevor ein Gerät, eine Maschine auf den Markt kommt, müssen Gefahrenherde so weit wie möglich beseitigt werden. Das heißt, was in den Sicherheitshinweisen festgehalten wird, darf nur das Unvermeidliche sein, was im Gebrauch als Restrisiko bleibt, was nicht in der Entwicklung eliminiert werden konnte. Solche Sicherheitschecks sind gewichtiger Teil der Produktentwicklung. Aber das wissen Sie wahrscheinlich schon selbst.

Tätigkeitsbeschreibung

Nachdem die Leistung und die Bauteile des Gerätes (Leistungs- und Gerätebeschreibung) bereits dargestellt, die Sicherheitshinweise platziert wurden, kommen wir zum Kern der Bedienungsanleitung: die Tätigkeitsbeschreibung.

Sie versetzt den Nutzer in die Lager, das Gerät, die Maschine zu bedienen: Befähigung zum Handeln heißt das im Jargon. Am meisten Anwendung findet dabei die Schritt-für-Schritt-Anleitung. Davon haben Sie bestimmt schon in einigen Zusammenhängen gehört. Wichtig, ob Kaffeemaschine oder Software (um mal andere Beispiele anzuführen), die User sollen gleich ein Erfolgserlebnis haben, sollen – bevor sie mehr über das Gerät, die Software erfahren – umgehend einen Kaffee brühen oder mit dem Textprogramm ein paar Zeilen, einen Brief schreiben können. Manchmal sieht eine Anleitung so aus, als handle es sich um Schritt-für-Schritt. Doch den Schritten wird manchmal so viel Information beigefügt, dass man leicht auf dem Weg zur Erkenntnis steckenbleibt. Schauen Sie mal bei Storys vorbei.

Sprachlich ist hier Konsistenz ein wichtiges Kriterium. Es geht darum, sich knapp und verständlich an den Nutzer zu wenden, und zwar immer mit den gleichen Worten für die gleiche Tätigkeit. 

Immer: Schalter A auf Position 1 stellen.

Nicht alternieren. Mal: Schalter A auf Position 1, mal: Stellen Sie Schalter A auf Position 1, ein anderes Mal: Schalter A ist auf Position 1 zu stellen.

Also, damit wir uns richtig verstehen. Sie entscheiden sich für eine der Varianten (außer vielleicht die Letzte!!) und dann bleiben Sie für alle Ewigkeiten bei diesem von Ihnen eingeführten Standard (außer es gibt einen Grund, das irgendwann zu ändern).

In der Regel fügen Sie bei einer Maschine, einem professionell genutzten Gerät technische Unterlagen bei, Sie erklären kurz die Funktionsweise. Ein Impressum mit Angaben zu Ihnen, zum Hersteller ist natürlich vorgeschrieben. Sie fügen einen Instandhaltungsplan hinzu, Ersatzteilliste, Fehlersuchtabelle ...

Hier finden Sie die Ausführungen zum Herunterladen als PDF.

 

Haben Sie bis hierhin Fragen? Melden Sie sich bei mir! Wir können jederzeit ein Informationsgespräch führen.

 

Weil es so schön war. Hier noch eine Köstlickeit von Loriot. Die Küchenmaschine und der Diplomingenieur

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